Die Projektsteuerung übernimmt entsprechend der HO PS (Honorarordnung f. Projektsteuerung) bzw. der LM.PS (Leistungsmodell Projektsteuerung) „alle delegierbaren Bauherrenaufgaben“, wobei die Entscheidungskompetenz und die Durchsetzungskompetenz beim Projektleiter der AG (AuftraggeberInnen) verbleiben.
Als Projektmanagement wird auf Wunsch der AG auch die Aufgabe der AG-seitigen Projektleitung ergänzend zu den Projektsteuerungsleistungen übernommen, wodurch eine max. Entlastung der AG erfolgt. Die Übernahme von Leistungen der Projektleitung erfordert nach der HO PS bzw. LM-PS eine entsprechende schriftliche Befugnis der AG.
Demgemäß wird als Projektmanagement die Übernahme von Projektleitung + Projektsteuerung bezeichnet – im Gegensatz dazu werden im üblichen Sprachgebrauch die verschiedensten Managementaufgaben eines Projektes mit „Projektmanagement“ bezeichnet.